bySafety Club

Arbeitsschutzausschuss in unkompliziert

Die Vorlage für Einladung, Tagesordnung und Protokoll, Schritt für Schritt erklärt, für Büro- und Verwaltungsbetriebe.

Inhalt

Das Wichtigste in Kürze

Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten müssen einen Arbeitsschutzausschuss bilden, kurz ASA. Er tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen, also viermal im Jahr. So verlangt es § 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes.

Auf dieser Seite finden Sie eine Vorlage für alles, was eine Sitzung braucht: Einladung, Tagesordnung, Protokoll, Teilnehmerliste und Jahresplanung. Darunter steht, wer im Ausschuss sitzen muss, wie Sie Teilzeitkräfte richtig zählen und welche Themen in eine Sitzung gehören.

FrageAntwort
Wer muss einen ASA bilden?Jeder Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten. Teilzeitkräfte zählen anteilig.
Wie oft tagt er?Mindestens einmal im Vierteljahr.
Wer sitzt drin?Arbeitgeber oder Beauftragter, zwei Betriebsratsmitglieder, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte.
Ist ein Protokoll Pflicht?Das Gesetz schreibt keines vor. Ohne Protokoll lässt sich die Sitzung aber nicht nachweisen.

Die Vorlage

Vorlage Arbeitsschutzausschuss

Word (.docx) · 39 KB · Version 1.0 · Stand 30.09.2026

Einladung, Muster-Tagesordnung für Bürobetriebe, Protokoll mit Beschlussliste, Teilnehmerliste und Jahresplanung mit vier Sitzungen. Frei anpassbar, auch mit LibreOffice und Pages nutzbar.

Die Vorlage kommt als Anhang an diese Adresse. Wir nutzen Ihre Angaben, um sie Ihnen zu senden, Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.

Ab wann Sie einen Arbeitsschutzausschuss brauchen

Die Schwelle liegt bei mehr als zwanzig Beschäftigten. Bei genau 20 besteht die Pflicht noch nicht. Teilzeitkräfte zählen anteilig, und diese Rechnung entscheidet in vielen Bürobetrieben darüber, ob die Pflicht greift.

Regelmäßige Wochenarbeitszeitzählt mit
bis einschließlich 20 Stunden0,5
bis einschließlich 30 Stunden0,75
mehr als 30 Stunden1

Ein Beispiel: 16 Vollzeitkräfte, sechs Kräfte mit 20 Wochenstunden und vier mit 25 Wochenstunden ergeben 16 + 3 + 3 = 22. Der Betrieb liegt über 20 und muss einen Ausschuss bilden, obwohl nur 16 Menschen Vollzeit arbeiten.

Auszubildende sind Beschäftigte und zählen mit, das Arbeitsschutzgesetz nennt die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten ausdrücklich.

Wer im Ausschuss sitzt

Das Gesetz legt die Besetzung fest. Wer fehlt, fehlt nicht nur bei der Sitzung, sondern in der Zusammensetzung des Ausschusses.

MitgliedHinweis
Arbeitgeber oder ein von ihm BeauftragterIn der Praxis oft Geschäftsführung, Personalleitung oder Office Management.
Zwei vom Betriebsrat bestimmte BetriebsratsmitgliederGibt es keinen Betriebsrat, entfallen sie. Der Ausschuss ist trotzdem zu bilden.
BetriebsarztGesetzliches Mitglied. Termine am besten zu Jahresbeginn für alle vier Sitzungen abstimmen.
Fachkraft für ArbeitssicherheitMuss nach § 5 ASiG schriftlich bestellt sein.
SicherheitsbeauftragteNach § 22 SGB VII in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten zu bestellen.

Ohne Fachkraft kein vollständiger Ausschuss

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gesetzliches Mitglied. Wer keine bestellt hat, kann den Ausschuss gar nicht vollständig besetzen. Die schriftliche Bestellung lässt sich mit der Bestellurkunde nach § 5 ASiG in fünf Minuten erstellen.

So läuft eine Sitzung ab

Das Gesetz regelt, wer teilnimmt und wie oft der Ausschuss tagt. Wie eine Sitzung abläuft, lässt es offen. Bewährt hat sich dieser Ablauf, und genau so ist die Vorlage aufgebaut:

SchrittWasWie
1Termine festlegenAlle vier Sitzungen zu Jahresbeginn planen, damit Betriebsarzt und Fachkraft sie einplanen können.
2EinladenEtwa zwei Wochen vorher, mit Tagesordnung. Das ist eine Empfehlung, keine gesetzliche Frist.
3Sitzung durchführenTagesordnung abarbeiten, Beschlüsse mit Verantwortlichem und Frist festhalten.
4Protokoll versendenAn alle Mitglieder, kurz nach der Sitzung. Beschlussliste zuoberst.
5Umsetzung prüfenIn der nächsten Sitzung als erster Punkt: Was ist aus den Beschlüssen geworden?

Muster-Tagesordnung für Bürobetriebe

Aufgabe des Ausschusses ist es, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Für ein Büro heißt das in der Regel:

  1. Begrüßung, Feststellung der Teilnehmenden, Protokoll der letzten Sitzung
  2. Stand der Beschlüsse aus der letzten Sitzung
  3. Unfälle, Beinahe-Unfälle und Erste-Hilfe-Einsätze seit der letzten Sitzung
  4. Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Begehungen, festgestellte Mängel, Maßnahmen
  5. Bericht des Betriebsarztes: Vorsorge und allgemeine Erkenntnisse, keine Befunde Einzelner
  6. Gefährdungsbeurteilung: Stand, Änderungen, psychische Belastung, Arbeit im Homeoffice
  7. Unterweisungen: was fällig ist und was erledigt wurde
  8. Prüffristen: elektrische Geräte, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material
  9. Brandschutz und Erste Hilfe: Brandschutzhelfer, Ersthelfer, Räumungsübung
  10. Verschiedenes, nächster Termin

Damit nicht jede Sitzung gleich aussieht, lohnt sich je Quartal ein Schwerpunkt. Ein Vorschlag, der so auch in der Jahresplanung der Vorlage steht:

SitzungSchwerpunkt
1. QuartalJahresplanung, Unterweisungsplan, Prüffristen des Jahres
2. QuartalGefährdungsbeurteilung fortschreiben, auch psychische Belastung
3. QuartalBrandschutz, Räumungsübung, Ersthelfer und Brandschutzhelfer
4. QuartalJahresbilanz, Unfallgeschehen, Ziele für das nächste Jahr

Häufige Fehler

Woran Ausschüsse in der Praxis scheitern

  • Teilzeit falsch gezählt. Wer Köpfe zählt statt Stunden, übersieht die Pflicht oder sieht sie, wo keine ist.
  • Keine Fachkraft bestellt. Dann ist der Ausschuss nicht vollständig besetzbar.
  • Sitzungen fallen aus. Vierteljährlich heißt viermal im Jahr, nicht „wenn es etwas gibt“.
  • Kein Protokoll. Ohne Protokoll lässt sich keine Sitzung nachweisen.
  • Beschlüsse ohne Verantwortliche und Frist. Dann steht in der nächsten Sitzung dasselbe auf der Tagesordnung.

Häufige Fragen

Ist ein Protokoll des Arbeitsschutzausschusses Pflicht?

Das Arbeitssicherheitsgesetz schreibt kein Protokoll vor. Ohne Protokoll lässt sich aber nicht nachweisen, dass der Ausschuss viermal im Jahr getagt hat, und genau danach wird gefragt. Die Vorlage enthält deshalb ein Protokoll mit Beschlussliste.

Was gilt, wenn es keinen Betriebsrat gibt?

Dann entfallen die beiden Betriebsratsmitglieder, ohne dass jemand an ihre Stelle tritt. Der Ausschuss ist trotzdem zu bilden, sobald mehr als 20 Beschäftigte da sind.

Darf der Ausschuss per Videokonferenz tagen?

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Videokonferenzen sind in der Praxis üblich. Wichtig ist, dass die Mitglieder teilnehmen und die Sitzung dokumentiert wird.

Muss der Betriebsarzt an jeder Sitzung teilnehmen?

Er ist gesetzliches Mitglied des Ausschusses. Damit das klappt, stimmt man die vier Termine am besten zu Jahresbeginn mit ihm ab.

Was passiert, wenn wir keinen Ausschuss haben?

Die zuständige Behörde kann die Bildung anordnen. Wer eine solche Anordnung missachtet, handelt ordnungswidrig, bußgeldbewehrt bis 25.000 Euro (§ 20 ASiG). Dazu kommt die Verantwortung der Geschäftsführung, wenn etwas passiert.

Was kostet die Vorlage?

Nichts. Sie dürfen sie im eigenen Betrieb frei verwenden und anpassen, eine Anmeldung ist nicht nötig.

Sie brauchen eine Antwort?